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Stichwort English Beschreibung
Einzugsermächtigung (Wohnungseigentum) direct debiting authorisation (freehold flat) Zur Erleichterung des Zahlungs- und Rechnungsverkehrs in der Wohnungseigentümergemeinschaft empfiehlt es sich, dass jeder Woh­nungs­eigen­tü­mer dem Verwalter eine Ein­zugs­er­mäch­ti­gung für die gemäß Wirtschaftsplan be­schlos­se­nen monatlichen Haus­geld­vo­raus­zah­lun­gen erteilt. Eine entsprechende Verpflichtung kann im Rah­men der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan gleich­zei­tig durch mehrheitliche Beschlussfassung geregelt werden.

Einer mehrheitlichen Beschlussfassung zugänglich ist gemäß § 21 Abs. 7 WEG auch eine Regelung, nach der bei Nicht­teil­nah­me am Lastschriftverfahren den insoweit betroffenen Woh­nungs­eigen­tü­mern wegen eines be­son­de­ren Ver­wal­tungs­auf­wan­des im Sinne dieser Be­stim­mung eine ge­son­der­te Ge­bühr in Rech­nung ge­stellt wer­den kann.